Kostenloses PPWR-Audit: drei Lücken, die am ersten Tag auffallen
Ein kostenloses PPWR-Audit ist kurz und konkret. Ein Regulatory Engineer geht mit Ihnen eine Stückliste durch und prüft für jede Komponente die Nachweise gegen den PPWR-Artikel, den sie belegen sollen. Dabei tauchen häufig dieselben drei Lücken auf. Sie sind nicht dramatisch und nicht schwer zu schließen. Es sind die Stellen, an denen die Dokumentation hinter dem Wissen des Teams zurückbleibt, und an die Teams, die noch keine behördliche Anforderung von Unterlagen beantwortet haben, nicht denken.
Dieser Beitrag geht die drei Lücken durch: wie jede aussieht, warum sie immer wieder auftritt, und eine Abfolge in vier Schritten, die sie in der richtigen Reihenfolge schließt.
Warum zuerst dieselben Lücken auftauchen
Die Wiederholung ist kein Zufall. Der erste Blick in eine Akte ist eine Prüfung der Dokumentation, kein Testprogramm. Für jede Komponente ist die Frage einfach: Enthält die Akte Nachweise, die zu der PPWR-Anforderung passen, die sie erfüllen soll? Nach Artikel 15 Absatz 2 muss der Hersteller die technische Dokumentation nach Anhang VII erstellen, bevor er Verpackungen in Verkehr bringt, und nach Artikel 16 Absatz 1 müssen Lieferanten ihm die dafür nötigen Informationen bereitstellen. Die drei folgenden Lücken zeigen, wo diese Kette häufig reißt.
Nach Artikel 15 Absatz 10 kann eine nationale Behörde diese Unterlagen anfordern, und Sie haben 10 Tage Zeit, sie vorzulegen. Teams, die eine solche Anforderung schon beantwortet haben, schließen diese Lücken meist früh. Andere entdecken sie oft erst, wenn die Anforderung eintrifft, und das ist der falsche Zeitpunkt dafür.
Lücke 1: Eine formlose PFAS-Erklärung statt Nachweisen
Ein Lieferant hat schriftlich bestätigt, dass ein Material mit Lebensmittelkontakt keine PFAS enthält. Die Erklärung ist vielleicht nicht unterschrieben oder nicht datiert, oder sie existiert nur als E-Mail. Sie nennt nicht, auf welche Grenzwerte sie sich bezieht, und es liegt kein Prüfbericht dahinter.
Warum sie wiederkehrt. Formlose Erklärungen wie „PFAS-frei“ waren üblich, bevor die PPWR-Grenzwerte galten, und viele Akten enthalten sie noch. Artikel 5 Absatz 5 hat die Frage verändert. Seit dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in einer Konzentration von 25 ppb oder mehr für eine einzelne PFAS, 250 ppb oder mehr für die Summe der PFAS oder 50 ppm oder mehr für alle PFAS einschließlich Polymeren enthalten. Eine allgemeine Erklärung zeigt nicht, welcher dieser Grenzwerte geprüft wurde und wie.
Lösung. Fordern Sie von jedem Lieferanten eines Materials mit Lebensmittelkontakt einen Prüfbericht zum Gesamtfluor und eine schriftliche Bestätigung an, dass keine PFAS absichtlich zugesetzt werden. Die Leitlinien der Kommission (C(2026) 3702) empfehlen, mit einer Gesamtfluor-Prüfung zu beginnen: Unter 50 mg/kg kann die Probe als konform gelten. Liegt der Wert darüber, können Sie nach Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe c vom Chemikalienlieferanten einen Nachweis verlangen, wie viel des Fluors auf PFAS entfällt. Halten Sie Labor, Methode und Bestimmungsgrenze in der technischen Dokumentation fest (Anhang VII Nummer 2 Buchstaben d und f). Siehe unseren Leitfaden zu Artikel 5.
Lücke 2: Ein Rezyklatanteil ohne Nachweis dahinter
Der Rezyklatanteil steht im Produktdatenblatt, oft als „30 % PCR“ oder „30 % recycelt“, aber nichts in der Akte zeigt, woher die Zahl stammt. Die Zahl mag stimmen. Prüfen kann sie niemand, der die Akte liest.
Warum sie wiederkehrt. Rezyklatanteile werden oft beim Anlegen eines Produkts ins ERP eingetragen und später aktualisiert. Die Zertifikate und Lieferantenerklärungen dazu liegen in E-Mail-Ordnern, auf gemeinsamen Laufwerken oder in Lieferantenportalen. Die Verbindung zwischen der Zahl und ihrem Nachweis existiert nur im Kopf einer Person. Die Mindestanteile nach PPWR Artikel 7 gelten frühestens ab dem 1. Januar 2030, deshalb behandeln viele Teams den Nachweis als Problem für später. Nach Artikel 7 Absatz 6 muss die Einhaltung in der technischen Dokumentation nach Anhang VII nachgewiesen werden, und die Methode für Berechnung und Überprüfung soll bis zum 31. Dezember 2026 in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt werden (Artikel 7 Absatz 8).
Lösung. Hinterlegen Sie für jede Liefercharge im Produktdatensatz den Post-Consumer-Anteil des Lieferanten, das Zertifizierungssystem mit Zertifikatsnummer sowie den Ort der Sammlung und des Recyclings. Systeme wie ISCC PLUS, EuCertPlast und REDcert² sind heute nützliche Nachweise, aber noch kein System ist nach der PPWR anerkannt. Bewahren Sie auch die Daten hinter dem Zertifikat auf. Siehe unseren Leitfaden zu Artikel 7.
Lücke 3: Eine Recyclingfähigkeitsstufe, die keine PPWR-Leistungsstufe ist
Das Produktdatenblatt zeigt einen Buchstaben für die Recyclingfähigkeit, etwa Stufe B, und das Team liest ihn als PPWR-Leistungsstufe. Bei genauerem Hinsehen stammt er aus einem Designleitfaden der Branche, einem nationalen EPR-System oder einer älteren Bewertung. Die PPWR legt zwar die Leistungsstufen A, B und C fest (Artikel 6 Absatz 3, Anhang II Tabelle 3), aber die Kriterien, nach denen sie vergeben werden, sind noch nicht erlassen. Von den drei Lücken ist diese am wenigsten sichtbar.
Warum sie wiederkehrt. Buchstaben für die Recyclingfähigkeit werden oft aus früheren Regelwerken oder freiwilligen Tools übernommen und weitergeführt. Die Methoden unterscheiden sich, und die PPWR-Methode gibt es noch nicht: Die Kommission muss die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung bis zum 1. Januar 2028 in delegierten Rechtsakten festlegen (Artikel 6 Absatz 4). Die Anforderung an die Leistungsstufe gilt ab dem 1. Januar 2030 oder 24 Monate nach diesen Rechtsakten, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt. Jede PPWR-Leistungsstufe, die Sie heute berechnen, ist eine Schätzung.
Lösung. Kennzeichnen Sie jede übernommene Stufe als Schätzung und halten Sie Quelle, Methode und Datum fest. Nutzen Sie Bewertungen aus Leitfäden wie RecyClass als Planungssignal, nicht als rechtliche Leistungsstufe. Bis die Gestaltungsbedingung gilt, verweisen die Leitlinien der Kommission auf die Anforderung an die Recyclingfähigkeit aus der Richtlinie 94/62/EG und auf die harmonisierte Norm EN 13430:2004. Siehe unseren Leitfaden zu Artikel 6.
Eine Stufe im Produktdatenblatt ist nur so gut wie die Methode dahinter. Bis die Kriterien nach Artikel 6 Absatz 4 erlassen sind, ist die ehrliche PPWR-Leistungsstufe eine Schätzung, und die Akte sollte das auch sagen.
Eine Abfolge in vier Schritten
Alle drei Lücken lassen sich mit Arbeit schließen, die Sie selbst steuern, plus Antworten von Lieferanten, die Sie früh anstoßen müssen. Die Reihenfolge zählt: Beginnen Sie mit dem, was von anderen abhängt.
- Schritt 1. Lieferantenanfragen versenden. Fordern Sie von jedem Lieferanten eines Materials mit Lebensmittelkontakt einen Prüfbericht zum Gesamtfluor und eine Erklärung an, dass keine PFAS absichtlich zugesetzt werden. Fordern Sie von Rezyklatlieferanten den Post-Consumer-Anteil, das System, die Zertifikatsnummer sowie die Orte der Sammlung und des Recyclings an. Nach Artikel 16 Absatz 1 müssen Lieferanten Ihnen die Informationen geben, die Sie für die technische Dokumentation brauchen.
- Schritt 2. Vorhandenes zuordnen. Verknüpfen Sie vorhandene Prüfberichte, Zertifikate und Lieferantenerklärungen mit den Produktdatensätzen, die sie belegen. Listen Sie auf, was fehlt oder veraltet ist, und gleichen Sie es mit den Anfragen aus Schritt 1 ab.
- Schritt 3. Übernommene Stufen neu kennzeichnen. Markieren Sie jede Recyclingfähigkeitsstufe, die nicht auf den PPWR-Kriterien beruht, als Schätzung, mit Quelle, Methode und Datum. Das schließt Lücke 3 vorerst und erleichtert die spätere Neubewertung.
- Schritt 4. Jede Änderung protokollieren. Halten Sie für jede Änderung fest, welchen PPWR-Artikel sie betrifft, welche Nachweise verwendet wurden, wer sie freigegeben hat und wann. Bewahren Sie die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen 5 Jahre lang auf, bei wiederverwendbaren Verpackungen 10 Jahre (Artikel 15 Absatz 3). Dieser Schritt wird leicht übersprungen, dabei trägt er am meisten dazu bei, dass dieselbe Lücke nicht zurückkehrt.
Die internen Schritte dauern Tage, nicht Monate. Antworten von Lieferanten dauern länger, deshalb kommen sie zuerst. Wenn Sie eine zweite Meinung möchten: Ein kostenloses PPWR-Audit geht eine Stückliste mit einem Regulatory Engineer durch. Danach kennen Sie Ihre Nachweislücken und den Artikel hinter jeder einzelnen.