VerpackG und PPWR: der deutsche Rechtsrahmen

Einleitung

Deutschland war der erste Mitgliedstaat, der die modulierte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in großem Maßstab operationalisiert hat — mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) von 2019. Während die PPWR den EU-weiten Standard setzt, ist das VerpackG der operative Apparat, der Hersteller registriert, Lizenzentgelte einzieht und die Einhaltung durchsetzt. Es gilt seit dem 12. August 2026 unverändert weiter; die PPWR legt inhaltliche Pflichten darüber.

01 · Der Rechtsrahmen in Deutschland seit dem 12. August 2026

EbeneGegenstandZuständig
Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR)Gestaltung, Materialien, Recyclingfähigkeit, Konformitätserklärung. EU-weit.Europäische Kommission
Verpackungsgesetz (VerpackG)Registrierung, Lizenzentgelte, Rücknahmesysteme, Pfandsysteme.ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister) + duale Systeme
Nationale DurchführungsakteBußgeldrahmen nach Artikel 68 PPWR, Benennung der Marktüberwachungsbehörden.BMUV + Landesbehörden
LFGB und produktspezifisches RechtLebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika, Medizinprodukte.BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung), nationale Behörden

Es heißt nicht „PPWR oder VerpackG" — beide gelten und decken Unterschiedliches ab. Die PPWR ist die Gestaltungs- und Konformitätsebene; das VerpackG ist die Ebene für Registrierung, Entgelte und Entsorgung.

02 · Registrierung bei ZSVR / LUCID

Wer Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt — im Inland hergestellt oder eingeführt — muss sich vor dem ersten Inverkehrbringen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in der LUCID-Datenbank registrieren. Die Registrierung erfasst drei Verpackungsströme:

  • Verkaufsverpackungen — die verbrauchernahe Primärverpackung.
  • Umverpackungen — äußere Transport- und Displayverpackung.
  • Serviceverpackungen — Befüllung vor Ort (Bäckertüten, Coffee-to-go-Becher, Fischtheken-Papier).

Für jede registrierte Verpackungsart meldet der verpflichtete Betreiber die jährlich in Verkehr gebrachten Mengen an LUCID und schließt einen Vertrag mit einem dualen System — derzeit neun lizenzierte Betreiber (Der Grüne Punkt, Interseroh+, BellandVision, Reclay, Eko-Punkt, Landbell, Noventiz, Veolia, ZVS) —, das die Verpackungen in seinem Auftrag sammelt, sortiert und verwertet.

03 · Modulation der Lizenzentgelte

Die Lizenzentgelte der dualen Systeme sind nach Material (PET, PP, Papier, Glas, Aluminium …) und Gewicht differenziert — und seit 2025 zunehmend nach Recyclingfähigkeit.

KlasseTypische Entgeltmodulation (2026)Richtung ab 2027
A−15 % bis −25 % gegenüber der ReferenzRabatt bleibt; A wird zur Bezugsgröße
B−5 % bis −10 % gegenüber der Referenzleichter Rabatt
CReferenz (1,0×)neutral bis 2030
technisch nicht recyclingfähigZuschlagZuschlag steigt; ab 1. Januar 2030 kein Inverkehrbringen mehr

04 · Marktüberwachung und Durchsetzung

Drei deutsche Stellen decken die Verpackungsdurchsetzung nach der PPWR ab:

  • ZSVR — Registrierung und Meldung nach VerpackG. Bußgeldrahmen nach § 35 VerpackG.
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) — besorgniserregende Stoffe (PFAS, REACH), Stellungnahmen zur Lebensmittelkontaktsicherheit.
  • Marktüberwachungsbehörden der Länder — physische Produktkonformität. Jedes Land benennt eine zuständige Behörde (z. B. LANUV in NRW, LfU in Bayern) für Prüfungen nach den PPWR-Artikeln 5, 6, 7 und 10.

05 · Von der VVO über das VerpackG zur PPWR

Viele Verpackungsfachleute im deutschsprachigen Raum sprechen weiterhin von der Verpackungsverordnung (VVO) von 1991, obwohl sie 2019 durch das VerpackG abgelöst wurde. Der Begriff lebt in Lieferantenspezifikationen, internen Unterlagen und Beratungssprache fort.

ZeitraumInstrumentWirkung
1991–2019Verpackungsverordnung (VVO)Begründete das Duale System; verpflichtete Hersteller zur Rücknahme oder zur Zahlung von Lizenzentgelten.
2019–2026Verpackungsgesetz (VerpackG)Schuf die ZSVR und die LUCID-Datenbank; erweiterte den Kreis der verpflichteten Betreiber (Online-Händler, Marktplatzbetreiber).
ab 2026VerpackG + PPWRDas VerpackG läuft weiter; die PPWR legt inhaltliche Pflichten zu Gestaltung, Konformitätserklärung, Rezyklatanteil und PFAS darüber.

06 · Praktische Schritte für den deutschen Markt

  • LUCID-Registrierung für jede Verpackungsart prüfen — zuerst registrieren, die Konformitätserklärung folgt.
  • Lizenzentgelte gegen die aktuellen Modulationslisten Ihres dualen Systems prüfen. Eine Entgeltprüfung findet typischerweise 10–20 % Überzahlung durch veraltete Einstufungen.
  • Der Entgeltentwicklung zuvorkommen, indem Sie Ihr Portfolio schon jetzt gegen die Klassen aus Artikel 6 auszeichnen.
  • VerpackG- und PPWR-Unterlagen getrennt, aber gegenseitig referenziert führen. Prüfer verlangen beides: den LUCID-Registrierungsnachweis und die Konformitätserklärung.
  • Betreiber von Serviceverpackungen — Bäckereien, Take-away, Fischtheken — sind nach VerpackG verpflichtet, auch wenn sie die Verpackung nicht herstellen. Die PPWR fügt Pflichten nach den Artikeln 5, 6 und 7 zur Verpackung selbst hinzu, durchgereicht vom Lieferanten.

07 · Weiterführend